Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
– der Klasse C1 und einem (Sattel-)Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt.
– der Klasse B und einem (Sattel-)Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz eines Führerscheins notwendig: Klasse C1
Eingeschlossene Klassen: BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden